Begleitetes Fahren mit BF17
BF17 Fahranfänger können den Pkw-Führerschein schon mit 17 Jahren erhalten wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Die Fahrerlaubnis für junge Erwachsene
Das Modell des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren (BF17) ermöglicht es jungen Fahranfängern, bereits vor ihrem 18. Geburtstag die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erlangen. Dies ist unter Einhaltung folgender Voraussetzungen möglich:
Zeitliche Rahmenbedingungen:
- Früheste Anmeldung: Die Fahrschulausbildung kann frühestens mit 16 ½ Jahren begonnen werden.
- Theoretische Prüfung: Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
- Praktische Prüfung: Die praktische Fahrerlaubnisprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
- Erteilung der Fahrerlaubnis: Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Auflage der Begleitung erteilt. In der Fahrerlaubnis sind die namentlich benannten Begleitpersonen eingetragen.
- Fahren mit Begleitung: Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B ausschließlich in Begleitung der eingetragenen Personen gestattet.
- Unbeschränkte Fahrerlaubnis: Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Auflage der Begleitung und die uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B wird erteilt.
Anforderungen an die Begleitpersonen:
- Namentliche Nennung und Eintragung: Die Begleitpersonen müssen namentlich im Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis benannt und in der Fahrerlaubnis des Fahranfängers eingetragen sein.
- Mindestalter: Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Führerscheinbesitz: Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder der alten Klasse 3) sein.
- Punkte im Verkehrszentralregister: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) haben.
- Alkohol- und Drogenverbot: Während der Begleitfahrt darf die Begleitperson nicht unter dem Einfluss von Alkohol (maximal 0,5 Promille) oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
Wichtige Hinweise:
- Fahren ohne Begleitung: Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die eingetragene Begleitperson stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar und führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis.
- Geltungsbereich: Das Begleitete Fahren gilt ausschließlich in Deutschland und Österreich.
Fahrschule Melanie Rauer steht Ihnen jederzeit für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung!
DOWNLOAD Des Antrags für BF 17
Selbstverständlich bieten wir auch den Anhänger Führerschein als BF .