Begleitetes Fahren mit BF17
BF17 Fahranfänger können den Pkw-Führerschein schon mit 17 Jahren erhalten wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
• mit erreichen von 16 ½ Lebensjahren kann man sich frühestens anmelden
• die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag gemacht werden
• die praktische Prüfung jedoch frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
• mit Vollendung des 17. Lebensjahres bekommt man die Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung (entsprechende Person/en müssen eingetragen sein)
• bis zum 18. Lebensjahr kann man nur in Begleitung der eingetragenen Personen dann Fahrpraxis sammeln
• mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt
• die Begleitpersonen müssen namentlich bei der Antragsstellung genannt werden und eingetragen sein.
• Vorraussetzung für den Beifahrer ist das Mindestalter das 30. Lebensjahr und dieser muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B (alt Klasse 3) sein.
• sie dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung haben
• die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben und auch nicht unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte
• Der Fahranfänger darf in Begleitung der eingetragenen Personen fahren, ein Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis
• Begleitetes Fahren gilt ausschließlich für Deutschland und Österreich! WIR sind immer für Dich da!!
DOWNLOAD Des Antrags für BF 17
Selbstverständlich bieten wir auch den Anhänger Führerschein .
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